Hilfsprogramm zur Liquiditätssicherung auch für Schweinehalter offen
Rentenbank eröffnet das Programm „Liquiditätssicherung“
Ab sofort öffnet die Rentenbank das Programm „Liquiditätssicherung“ (Nr. 246) für Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger) sowie für Unternehmen, die von den Folgen der Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind.
Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 1. Juli 2015 antragsberechtigt.
Unternehmen können ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30% nachweisen, schweinehaltende Betriebe können dabei auch auf das Referenzjahr 2013 zurückgreifen, da die Preise für Schlachtschweine und Ferkel schon längere Zeit niedrig sind.
Die Förderdarlehen werden zu günstigen Zinskonditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier, sechs oder zehn Jahre. Die Darlehen sind mit mindestens einem Tilgungsfreijahr ausgestattet.
Die EU hat Deutschland 69,2 Mio. Euro zur Unterstützung von Milch- und Fleischerzeugern in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant, die Mittel in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen zu gewähren. Antragsstelle für die Zuschussgewährung soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden. Die Anforderungen für die Zuschussgewährung und Festlegungen zur Bestimmung der Höhe des Zuschusses sind zurzeit noch nicht bekannt.
Bei bestehendem Bedarf unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung der Antragsunterlagen.