Allgemeine Geschäftsbedingungen der GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle
-
Vertragsgegenstand sind die auf der Grundlage eines Auftrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und der GUBB als Auftragnehmer (AN) schriftlich vereinbarten Leistungen. Der AG bleibt für die Leitung seines Unternehmens voll verantwortlich.
-
Die GUBB erfüllt den Auftrag nachden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch sachverständige angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter, ggf. unter Einbeziehung von Nachauftragnehmern.
-
Der AG verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Zuarbeiten durch Benennung eines verantwortlichen Beauftragten, Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Angaben in jeder geeigneten Form zu unterstützen.
-
Die GUBB ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG streng vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen oder den Zugang zu ermöglichen.
-
Die GUBB ist berechtigt, ihr bekannt werdende Daten im Sinne der weiteren Erhöhung ihrer Effizienz für den AG unter Wahrung strengster Vertraulichkeit zu speichern und zu verarbeiten.
-
Die GUBB behält sich an ihren verwendeten Arbeitsunterlagen und Arbeitsergebnissen ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Weitergabe durch den AG ohne Zustimmung des AN an Dritte über den vereinbarten, vertragsbezogenen Rahmen ist nicht gestattet.
-
Die Beratung durch den AN erfolgt nach neuestem zugänglichen Erkenntnisstand sowie nach bestem Wissen und Gewissen des Bearbeiters (AN). Eine Haftung seitens des Beraters bezüglich der praktischen Realisierung der Zielsetzung von Beratungsergebnissen ist ausgeschlossen. Die GUBB haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit mit Nachbesserung oder Einsatz eines anderen Mitarbeiters. Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn der AG den Mangel unverzüglich, spätestens am dritten Tag nach Kenntnisnahme schriftlich und den konkreten Sachverhalt bezeichnend beanstandet hat.
-
Schadensansprüche gegenüber der GUBB bestehen bis maximal in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung. Im Falle nachgewiesener Unmöglichkeit des Ergebnisses der vereinbarten Leistung begrenzt sich der Schadensanspruch auf maximal 10 Prozent des vereinbarten Leistungspreises. Beruht der Mangel auf der vom AG gegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden Mitwirkung des AG, so hat nicht die GUBB als AN, sondern der AG den Schaden zu vertreten.
-
Aufträge zur Beratungsleistung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten/einem Jahr verlängern den Beratervertrag stillschweigend um diesen Zeitraum, wenn der geltende Vertrag nicht drei Monate vor seinem Ablauf gekündigt wurde.
-
Der AN erbringt seine Beratungsleistungen zu den aktuellen Honorarsätzen, die im Vertrag zu fixieren sind, auf der Grundlage des vereinbarten Stundenaufwandes bzw. vereinbarter Objektpreise zuzüglich der anfallenden Neben- und Nachweiskosten (Fahrtkosten, Spesen etc.). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
-
Der Rechnungsbetrag ist vom AG innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das Geschäftskonto der GUBB ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug werden entstandene Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr bzw. des von der Hausbank des AN diesem gegenüber geltend gemachten Zinssatzes in Rechnung gestellt. Die Bezahlung von Teilleistungen bzw. Abschlagszahlungen gelten als vereinbart.
-
Bei Annahmeverzug des AG oder sonstiger von ihm zu vertretender Verhinderung der Auftragsdurchführung schuldet der AG der GUBB neben etwa entstandenen Honoraren für geleistete Beratungen eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tageshonorars bei 8 h Berechnungsgrundlage, unberührt bleiben sonstige Ansprüche der GUBB auf Ersatz nachweisbarer, entstandener Mehraufwendungen.
-
Sind Möglichkeiten für eine Förderung bzw. Bezuschussung von Beratungsleistungen gegeben, ist die GUBB dem AG behilflich, diese zu erhalten. Die Beratung bietet keine Gewähr zur Erlangung öffentlicher oder sonstiger Finanzierungshilfen und Möglichkeiten. Damit ist ein kausaler Zusammenhang zwischen erbrachter Beratungsleistung und der Gewährung einer Beratungsförderung nicht herzustellen.
-
Der AG erklärt sich einverstanden, bei Zustandekommen der vereinbarten Leistung in die Referenzliste der GUBB aufgenommen und mit dieser veröffentlicht zu werden.
-
Verträge und ihre Änderung bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und Schriftform.
-
Erfüllungsort ist Halle bzw. der Sitz der jeweiligen Leistungsstelle. Der Gerichtsstand ist Halle (Saale).
Stand: Juli 2013