Änderung AFP-Richtlinie – Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft
Die derzeit gültige Richtlinie des „Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)“ wurde mit Wirkung vom 06.09.2016 (Veröffentlichung im Ministerialblatt) geändert bzw. hinsichtlich der förderfähigen Investitionen erweitert.
Wichtigste Änderung ist die jetzt mögliche Förderung von Maschinen der Außenwirtschaft zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sowie zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20% des Nettoinvestitionsvolumens (Anschaffungswert ohne MwSt.).
Förderfähig sind folgende Maschinen und Geräte:
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (Gülle, Gärrest, Jauche, Sickersaft)
- Injektionsgeräte (mit und ohne Pumptankwagen)
- an Pumptankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung (Grubber, Schlitzgeräte, usw.; mit und ohne Pumptankwagen)
- Schleppschuhverteiler (mit und ohne Pumptankwagen)
Alle Geräte müssen nachweislich dem neuesten Stand der Technik entsprechen (z.B. DLG geprüft)
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Spritz- und Sprühgeräte für den Obst- / Weinbau, die nicht angelagerte Spritzflüssigkeit auffangen und in den Tank zurückbefördern
- Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung die Lücken im Bestand bzw. Unkräuter oder Pilzbefall im Bestand erkenne und Düsen entsprechend zu- bzw. abschalten
- Feldspritzgeräte mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung und Gestängeführung und automatischer Innenreinigung
- Feldspritzgeräte mit Mehrkammersystemen zur gezielten teilflächenspezifischen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Die genannten Geräte müssen vom Julius-Kühn-Institut geprüft und anerkannt worden sein.
Bei bestehendem Interesse der Inanspruchnahme der gewährten Investitionsförderung sind wir gern bereit Sie bei der entsprechenden Antragstellung zu unterstützen. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Kontaktformular dieser Web-Seite bzw. telefonisch unter 0345 / 7756112.